Mit Opioiden ins Ausland
Müssen Schmerzpatienten BTM-pflichtige Opioide einnehmen und planen einen Urlaub im Ausland, sind einige wenige Vorbereitungen notwendig.
Bei einer Reise in ein "Schengen-Land benötigen Patienten das "sogenannte Schengen-Formular". Dieses stellt der behandelnde Arzt aus. Anschließend muss es von der zuständigen Behörde - der obersten Gesundheitsbehörde bzw. den Gesundheitsämtern - beglaubigt werden. Auch die offenen innereuropäischen Grenzen machen das Formular nicht überflüssig.
Plant ein Schmerzpatient eine Reise in ein "Nicht-Schengen-Land", so sollte er sich unbedingt rechtzeitig bei der zuständigen diplomatischen Vertretung nach den Regularien erkundigen. Eine entsprechende Bestätigung muss eventuell in die Sprache des Reiselandes übersetzt und beglaubigt werden. Sicherheitshalber sollte er eine ausreichende Vorlaufzeit einplanen.
Mitgliederstaaten des Schengener Abkommens sind: Belgien, Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien. In den neuen Mitgliedsstaaten findet das Schengener Abkommen noch keine Anwendung.