Dr. med. Carlo Pelzer

- Facharzt für Anästhesiologie -
- Spezielle Schmerztherapie -

Mit Opioiden ins Ausland

Müssen Schmerzpatienten BTM-pflichtige Opioide einnehmen und planen ei­nen Urlaub im Ausland, sind einige wenige Vorbereitungen notwendig.

Bei einer Reise in ein "Schengen-Land benötigen Patienten das "so­ge­nann­te Schengen-Formular". Dieses stellt der behandelnde Arzt aus. An­schlie­ßend muss es von der zuständigen Behörde - der obersten Ge­sund­heits­be­hör­de bzw. den Gesundheitsämtern - beglaubigt werden. Auch die of­fe­nen innereuropäischen Grenzen machen das Formular nicht überflüssig.

Plant ein Schmerzpatient eine Reise in ein "Nicht-Schengen-Land", so soll­te er sich unbedingt rechtzeitig bei der zuständigen diplomatischen Ver­tre­tung nach den Regularien erkundigen. Eine entsprechende Be­stä­ti­gung muss eventuell in die Sprache des Reiselandes übersetzt und be­glau­bigt wer­den. Sicherheitshalber sollte er eine ausreichende Vor­lauf­zeit ein­pla­nen.

Mitgliederstaaten des Schengener Abkommens sind: Belgien, Deutsch­land, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lu­xem­burg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spa­ni­en. In den neuen Mitgliedsstaaten findet das Schengener Abkommen noch keine Anwendung.